.li Domain
Alle Infos
.li Domain-Eigenschaften
Land/Bezeichnung | Liechtenstein |
Region | Europa |
Preis für Domainregistrierung | € 1,33 / mtl.1 |
Domainlaufzeit | 12 |
Transfer (inkl. Restlaufzeit) | € 0,00 / mtl.1 |
Domain-Mindestlänge | 3 Zeichen |
Registrierungsdauer | 3 Werktage |
Kündigungsfrist | 30 Tage |
Domain-Transfer | möglich |
Inhaberwechsel | möglich |
Umlautdomain (idn) | möglich |
Zifferndomain | möglich |
Privacy Protection | nicht möglich |
Transfer Authcode | .li-Domains benötigen einen Auth-Code für den Transfer. |
1 Preise sind exklusive USt.
Details zu .li Domains
Für Registrierung erforderlich
Domains mit der Endung .li können von jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registriert werden.
Es gibt keine Vergabebeschränkungen.
Nameserver müssen vorher eingerichtet sein und autoritativ antworten.
Laufzeitübernahme - die Restlaufzeit wird beim Transfer übernommen.
Es gibt keine Vergabebeschränkungen.
Nameserver müssen vorher eingerichtet sein und autoritativ antworten.
Laufzeitübernahme - die Restlaufzeit wird beim Transfer übernommen.
Länderinfo / Bedeutung
Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Nachbarländer von Liechtenstein sind die Schweiz und Österreich.
Durch den Erwerb der Herrschaft Schellenberg und der Grafschaft Vaduz wurde 1712 das Fürstentum Liechtenstein geboren. Kaiser Karl erhob die Ländereien zum Fürstentum derer zu Liechtenstein. Im 18. Jahrhundert war Liechtenstein von Österreichern und Franzosen besetzt, im 19. Jahrhundert als souveräner Staat im Rheinbund integriert und später Mitglied des deutschen Bundes. Seit der Auflösung des Deutschen Bundes ist das Fürstentum Liechtenstein ein unabhängiger und neutraler Staat.
Nachdem das Fürstentum Liechtenstein stark an die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie gebunden war, erfolgte nach dem Ersten Weltkrieg eine stärkere Bindung an die Schweiz. Eine Zoll- und Währungsunion entstand, auch die diplomatische und konsularische Vertretung erfolgte durch die Schweiz. Durch Neutralität, niedrige Steuern und den Zollvertrag erlebte das Fürstentum Liechtenstein einen wirtschaftlichen Aufschwung. 1992 entschieden die Liechtensteiner, sich dem Europäischen Wirtschaftsraum anzuschließen. Dies ermöglichte es ausländischen Kreditinstituten, sich in Liechtenstein niederzulassen.
2003 wurde eine neue Verfassung vom Volk bestätigt, dabei wurden die Anteile der Souveränität zu gleichen Teilen zwischen Volk und Fürsten aufgeteilt. Die Besonderheit am politischen System des Fürstentums Liechtenstein ist, dass sowohl der Fürst als auch das Volk den Landtag einberufen oder auflösen können. 1.500 Bürger werden benötigt, um Änderungen an der Verfassung Liechtensteins vorzunehmen.
Im Fürstentum sind Fußball und Wintersport beliebte Sportarten.
Ihre .li-Domain können Sie bei Internex innerhalb von 48 Stunden schnell und einfach registrieren.
Durch den Erwerb der Herrschaft Schellenberg und der Grafschaft Vaduz wurde 1712 das Fürstentum Liechtenstein geboren. Kaiser Karl erhob die Ländereien zum Fürstentum derer zu Liechtenstein. Im 18. Jahrhundert war Liechtenstein von Österreichern und Franzosen besetzt, im 19. Jahrhundert als souveräner Staat im Rheinbund integriert und später Mitglied des deutschen Bundes. Seit der Auflösung des Deutschen Bundes ist das Fürstentum Liechtenstein ein unabhängiger und neutraler Staat.
Nachdem das Fürstentum Liechtenstein stark an die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie gebunden war, erfolgte nach dem Ersten Weltkrieg eine stärkere Bindung an die Schweiz. Eine Zoll- und Währungsunion entstand, auch die diplomatische und konsularische Vertretung erfolgte durch die Schweiz. Durch Neutralität, niedrige Steuern und den Zollvertrag erlebte das Fürstentum Liechtenstein einen wirtschaftlichen Aufschwung. 1992 entschieden die Liechtensteiner, sich dem Europäischen Wirtschaftsraum anzuschließen. Dies ermöglichte es ausländischen Kreditinstituten, sich in Liechtenstein niederzulassen.
2003 wurde eine neue Verfassung vom Volk bestätigt, dabei wurden die Anteile der Souveränität zu gleichen Teilen zwischen Volk und Fürsten aufgeteilt. Die Besonderheit am politischen System des Fürstentums Liechtenstein ist, dass sowohl der Fürst als auch das Volk den Landtag einberufen oder auflösen können. 1.500 Bürger werden benötigt, um Änderungen an der Verfassung Liechtensteins vorzunehmen.
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